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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Erstellung von Gutachten und Sachverständigenleistungen



1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Gutachten, Bewertungen, Rechnungsprüfungen und sonstige Dienstleistungen zwischen dem Sachverständigenbüro SBS-automotive Ronald Brozio Sachverständigenbüro für Fzg.-Schäden und -bewertungen (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“).

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der AN ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

  3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Auftragserteilung und Vertragsschluss

  1. Der Auftrag zur Gutachtenerstellung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den AN (Auftragsbestätigung) oder mit dem Beginn der Gutachtertätigkeit zustande.

  2. Der AN behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

  1. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen, Auskünfte und Dokumente (z. B. Fahrzeugschein, Serviceheft, vorherige Gutachten) unentgeltlich und unaufgefordert rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  2. Der AG ist verpflichtet, den AN auf alle ihm bekannten Vorschäden, Altschäden, reparierte Schäden sowie sonstige wertbeeinflussende Umstände des Fahrzeugs unaufgefordert und wahrheitsgemäß hinzuweisen.

  3. Nachteile, Verzögerungen oder Fehler im Gutachten, die auf unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben des AG oder Dritter aus der Sphäre des AG zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des AN. Der AN ist insoweit von der Haftung befreit.

4. Durchführung des Auftrags und Objektivität

  1. Der AN führt den Auftrag nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen aus.

  2. Der AN ist bei der Erstattung des Gutachtens weisungsfrei, unabhängig, unparteiisch und ausschließlich seiner Sachkunde verpflichtet. Einen bestimmten Erfolg oder ein vom AG gewünschtes Ergebnis (z. B. eine bestimmte Schadenhöhe oder ein bestimmter Wiederbeschaffungswert) kann der AN nicht garantieren.

5. Vollmacht

Der AG bevollmächtigt den AN zur Vornahme aller Besichtigungen, Untersuchungen, Feststellungen und Auskunftseinholungen, die für die Gutachtenerstellung erforderlich oder zweckdienlich erscheinen. Dies gilt insbesondere gegenüber Werkstätten, Behörden, Versicherungen und Dritten.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten, sofern keine Pauschalvereinbarung getroffen wurde, auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe (Brutto-Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen merkantilen Wertminderung) bzw. auf Basis des Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden, jeweils nach der aktuell gültigen Honorartabelle des AN. Die Honorartabelle kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden.

  2. Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Fotokosten, Schreibgebühren, Abfragegebühren) werden gesondert oder nach Pauschalen gemäß der Honorartabelle abgerechnet.

  3. Das Honorar ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung oder bei Abholung des Gutachtens ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Bei bargeldloser Zahlung ist zwingend die vollständige Gutachten- bzw. Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.

  5. Nach erfolgloser Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gerät der AG automatisch in Verzug. Der AN ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

7. Rechnungsprüfung und Nachbesichtigung

Nachträgliche Rechnungsprüfungen von Werkstattrechnungen, Nachbesichtigungen des Fahrzeugs nach erfolgter Reparatur oder Stellungnahmen zu Kürzungen der Versicherung gelten als eigenständige, neue Aufträge und werden nach Zeitaufwand oder gemäß gesonderter Honorarvereinbarung (z. B. als Prozentsatz des Grundhonorars) abgerechnet.

8. Gutachtenversand und Gefahrübergang

  1. Der Versand des Gutachtens erfolgt nach Wahl des AN postalisch oder in elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail).

  2. Ist der AG Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der vertragswidrigen Nutzung mit der Übergabe an die Transportperson bzw. mit dem digitalen Versand auf den AG über.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Der AN behält an den von ihm erbrachten Leistungen, Gutachten, Lichtbildern und Berechnungen das uneingeschränkte Urheberrecht.

  2. Der AG darf das Gutachten einschließlich aller Anlagen nur für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. zur Schadenregulierung mit der Versicherung oder zur Beweissicherung) verwenden.

  3. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe an unbeteiligte Dritte oder Veröffentlichung des Gutachtens ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AN gestattet.

10. Haftung und Verjährung

  1. Der AN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des AN oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  2. Für sonstige Schäden haftet der AN nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Ist der AG Unternehmer, ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit vollumfänglich ausgeschlossen, und offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich gerügt werden.

  4. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

(Hinweis: Diese Klausel ist gesetzlich zwingend, wenn Verträge über E-Mail, Telefon, Webseiten oder außerhalb der Geschäftsräume des Büros geschlossen werden).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Sachverständigenbüros einsetzen] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der AN die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der AG dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den AN verliert.

12. Datenschutz

Der AN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des AG ausschließlich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO und BDSG) und nur soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Auftrags erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Versicherungen) erfolgt nur, wenn der AG hierzu eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

13. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem AN und dem AG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des AN der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.









Stand der AGB: 06.Januar.2026